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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch [Max Mustermann] („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Coach- Kunden („Verantwortlicher“) im Rahmen der Nutzung von Megabrain. Er ergänzt die zwischen den Parteien geschlossenen AGB und die Datenschutzerklärung.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung ist die im Rahmen des Hauptvertrags (SaaS-Nutzung von Megabrain) erbrachte Leistung. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Verarbeitung umfasst: Speicherung hochgeladener Gesprächstranskripte, automatisierte Klassifikation, Extraktion strukturierter Entitäten (Glaubenssätze, Einwände, Kauf-Trigger, Zitate), Aggregation zu Avatar-Profilen, Coach-Voice-Profiling, semantische Suche sowie Content-Generierung.

3. Art der personenbezogenen Daten

Es werden verarbeitet: Stammdaten des Verantwortlichen (Name, E-Mail), Inhalts-Daten der hochgeladenen Transkripte sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO(etwa Gesundheits- oder Therapie-Bezugsdaten in Klienten-Transkripten), sofern der Verantwortliche diese einstellt.

4. Kategorien betroffener Personen

Betroffen sind: (a) der Verantwortliche selbst (als Account-Inhaber), (b) Klienten des Verantwortlichen, deren Gespräche in hochgeladenen Transkripten erfasst sind.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, wahrt Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und setzt die in Abschnitt 8 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO um.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt folgende Sub-Processors:

  • Supabase Inc. — Datenbank, Auth, Storage (EU-Region, siehe Datenschutzerklärung)
  • Vercel Inc. — Hosting, Edge-Funktionen (USA, Art. 46 SCC)
  • OpenAI OpCo LLC — KI-Inferenz bei BYOK-Nutzung (USA, Art. 46 SCC) — siehe BYOK-Hinweis Datenschutzerklärung
  • Anthropic PBC — KI-Inferenz bei BYOK-Nutzung (USA, Art. 46 SCC) — siehe BYOK-Hinweis Datenschutzerklärung
  • Fathom Video Inc. — Meeting-Transkript-Quelle bei BYOK-Nutzung (USA, Art. 46 SCC) — nur bei aktivierter Fathom-Integration; siehe BYOK-Hinweis Datenschutzerklärung
  • GlitchTip — Fehler-Tracking (Konfiguration wird in Phase 45 finalisiert)

Eine Änderung oder Ergänzung dieser Liste teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen mit mindestens 30-tägiger Ankündigung mit; ein Widerspruchsrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anträgen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Portabilität, Widerspruch) mittels technischer Maßnahmen (Export- und Löschfunktion in den Kontoeinstellungen).

8. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Umgesetzt sind: Verschlüsselung bei Übertragung (TLS) und Speicherung; Zugriffskontrolle über Row Level Security (RLS) in der Datenbank; AES-256-GCM-Verschlüsselung für Kunden-API-Keys (Bring-Your-Own-Key-Modell); regelmäßige Systemprotokolle; Rollen- und Berechtigungskonzept.

9. Meldung von Datenschutzvorfällen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen einen ihm bekannt gewordenen Datenschutzvorfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, unter Angabe der verfügbaren Informationen.

10. Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser AVV im erforderlichen Umfang zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt die hierfür nötigen Informationen bereit, insbesondere TOMs-Beschreibung und gegebenenfalls Zertifikate.

11. Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende

Nach Ende des Hauptvertrags gibt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen seine Daten in einem gängigen Format zurück (Export-Funktion) und löscht sämtliche bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

12. Haftung

Die Haftung der Parteien richtet sich nach dem Hauptvertrag und den einschlägigen Bestimmungen der DSGVO (Art. 82).

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